Netze

Grundversorgung

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Gas aus unserem Netz beziehen. Sollten Sie keinen Gasliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden Sie nach der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zum Grundversorgungstarif beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers.

Der Grundversorger wird vom Netzbetreiber alle 3 Jahre festgestellt. Es ist derjenige Lieferant, welcher zum gesetzlichen Feststellungstermin die meisten Kunden im Netzgebiet versorgt. Der derzeitige Grundversorger im Netz der Stadtwerke Brühl GmbH ist der Vertrieb der Stadtwerke Brühl GmbH.

Ersatzversorgung (für Großkunden)

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Gas aus unserem Netz beziehen. Als Kunde sind Sie verpflichtet, sich um die Lieferung von Gas zu bemühen und einen entsprechenden Gasliefervertrag abzuschließen. Wenn der Vertrag beendet wird und Sie noch keinen neuen Gasliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung durch den Grundversorger beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit keinen neuen Gasliefervertrag abschließen, droht Ihnen die Sperrung des Netzanschlusses.