Netze

Netzanschluss Gas

Wenn Sie einen Netzanschluss mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Mio. kWh und weniger als 500 kW Anschlussleistung im Jahr wünschen – zum Vergleich: ein Standard-4-Personen-Haushalt verbraucht je nach Wohnungsgröße und Energieeffizienz der Immobilie 10.000-20.000 kWh – beachten Sie für die Erstellung eines Netzanschlusses bitte die folgenden Punkte.

Im Gegensatz zu Strom ist ein Anschluss im Gasnetz nicht überall möglich. Ob in Ihrer Straße eine Gasversorgung realisierbar ist, können Sie mit der Übersicht in der folgenden Datei prüfen:

Der Netzanschluss erfolgt diskriminierungsfrei nach den Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Nutzen Sie für die Beauftragung unser Netzanschlussportal:

Die Kosten für die Errichtung des Netzanschlusses entnehmen Sie bitte dem Preisblatt:

Für die Errichtung eines Hausanschlusses sind weiterhin die folgenden technischen Mindestanforderungen und ergänzende Bedingungen zu beachten.

Die Stadtwerke Brühl GmbH legt gemäß § 19 Abs. 2 EnWG die technischen Mindestanforderungen fest. Hierbei geht es um die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen, Netzanschlüssen für LNG-Anlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen sowie Netzanschlüssen von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen an das Erdgasnetz der Stadtwerke Brühl GmbH. Die Technischen Mindestanforderungen gelten grundsätzlich als erfüllt, wenn die jeweils geltenden Regeln eingehalten werden. Hier ist insbesondere das vom DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. herausgegebene Arbeitsblatt G 2000 „Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze“ zu beachten.

Der DVGW veröffentlicht auf der Internetseite das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 und zusätzliche Informationen zum Netzbetrieb. Die geltenden Regeln führen oft zu mehreren gleichberechtigten Lösungen. Deswegen ist eine Abstimmung zwischen den beteiligten Parteien über die technische Auslegung und Errichtung des Netzanschlusses bzw. Sicherstellung der Interoperabilität am jeweiligen Netzpunkt zwingend erforderlich. Die Stadtwerke Brühl GmbH wird ihre sich daraus ergebenden Einzelfallvorgaben für den Netzanschluss einschließlich der zugeordneten Anlagen angemessen, diskriminierungsfrei und transparent halten. Errichter und Nutzer von Netzanschlüssen müssen die Einhaltung dieser Vorgaben gewährleisten.

Nach der Errichtung der Anlage wird mit der Installation des Zählers die Inbetriebnahme der Anlage vollzogen. Der Zähler wird vom Messstellenbetreiber Ihrer Wahl eingebaut oder wir als Netzbetreiber übernehmen dies für Sie. Ihr Installateur oder ein Mitarbeiter von uns füllt dann das Inbetriebnahmeprotokoll aus und Sie können mit Gas eines Lieferanten Ihrer Wahl versorgt werden. Sollten Sie keinen Liefervertrag abschließen, wird die Gaslieferung vom Grundversorger übernommen.